Wissenswertes

Hinweise und zentrale Aspekte für eine erfolgreiche Vermittlung. Unsere Annahmekriterien und Wissenswertes über das Thema: Gassi gehen.

Wissenswertes FAQ: Fragen & Antworten


Liebe Interessenten,
an jedem Tier, das wir übernommen haben, hängt unser aller Herzblut. Wir versprechen ihm daher für sein weiteres Leben einen dauerhaften Superplatz, bei liebe- und verständisvollen Menschen auszusuchen, die ihm die nötige Zeit zum Eingewöhnen geben.

 

Hinweise zur Vermittlung

Vor Anschaffung eines Tieres sollten Sie sich einige Fragen beantworten:

  • Habe ich genügend Zeit für das Tier? Ein Hund braucht je nach Rasse täglich genügend Auslauf. Auch Katzen, Kaninchen oder Vögel etc. brauchen Ansprache.
  • Ein Tier lebt in der Regel 15 Jahre (Katzen bis zu 20 Jahre, Vögel ca. 10 Jahre, Papageien bis zu 75 Jahre) und kostet daher unterschiedlich viel Geld. Gutes Futter (was schließlich Tierarztkosten spart), Fellpflege und medizinische Betreuung sind ebenfalls nicht billig. Bei Krankheit oder Unfall können sich die Tierarztkosten schnell auf einige hundert Euro summieren. Auch Einschläfern und evtl. Einäschern kosten nicht wenig. Das Einkommen sollte daher ausreichend sein.
  • Tiere sollten nicht nach der jeweiligen Mode angeschafft werden, sondern danach, wie die zeitlichen und örtlichen und sonstigen Gegebenheiten es zulassen. Ein seriöses Tierheim berät Sie gerne, ehrlich und kompetent, nimmt ein Tier auch wieder zurück, falls unvorhergesehene Schwierigkeiten auftauchen sollten.
  • Falls ein Mietverhältnis vorliegt, sollte die Tierhaltungserlaubnis entweder schriftlich im Mietvertrag vermerkt sein oder vor Anschaffung eines Tieres vom Vermieter eingeholt werden.
  • Tiere sind leidensfähige Lebewesen, die sich an Sie gewöhnt haben und deshalb nicht wieder ausrangiert werden sollen, wie nicht mehr gebrauchte Möbelstücke bei einem Umzug. Deshalb überlegen Sie sich die Anschaffung gründlich und erliegen Sie nicht den Quengeleien der Kinder, die nach 6 Wochen wieder andere Interessen verfolgen und die Betreuung der Tiere dann als lästige Pflichtübung ansehen.

Für die Abgabe eines Tieres stellen wir daher folgende Bedingungen:

    • Ein Hund wird nicht an Personen gegeben, die ganztägig berufstätig sind, sofern nicht eine weitere, zuverlässige Person im Haushalt lebt, die sich um das Tier kümmern kann. Katzen werden bei ganztägiger Arbeit nur zu zweit oder als Zweitkatze abgegeben.
    • Tiere werden nicht an Familien mit Kleinstkindern abgegeben. Tiere sind kein Spielzeug und wollen nicht überfordert werden.
    • Tiere werden nicht vermittelt, wenn sie keinen Familienanschluß bekommen, draussen bleiben sollen oder beabsichtigt ist, diese im Zwinger oder Stall unterzubringen.
    • Bei Vermittlung noch relativ scheuer / ängstlicher Hunde ist ein sicher eingezäunter Garten erforderlich. Mehrfache Besuche um Vertrauen aufzubauen setzen wir hier voraus.
    • An Minderjährige werden wir keine Tiere vermitteln ohne dass nicht auch bei den im Haus lebenden Eltern der Wunsch nach einem Tier, mit allen Konsequenzen, vorhanden ist.
    • Wohnungskatzen werden nur an Personen vermittelt, die einen eingenetzten Balkon nachweisen können. Jede Katze will auch frische Luft und nicht ein Leben lang nur in der Wohnung sein müssen.
    • Tiere werden nicht an Personen, die in Wohngemeinschaften wohnen vermittelt. Die Erfahrung zeigte, dass sich letztendlich niemand dafür verantwortlich fühlt und Tiere sogar beim Umzug zurückgelassen werden.
    • Tiere werden nur dem Alter des Interssenten passend vermittelt, es sei denn, es leben noch weitere Verwandte im Haushalt, die sich auch zuverlässig um das Tier kümmern und es gegebenenfalls auch übernehmen.
    • Tiere werden aus verschiedenen Gründen in der Regel nur im Umkreis von ca. 100 km abgegeben.
    • Es werden keine Tiere als Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke abgegeben.
    • Tiere werden nur mit einem Schutzvertrag, der gründlich durchzulesen und einzuhalten ist, und nach Vorkontrolle des zukünfigen Zuhauses, gegen angemessene Schutzgebühr abgegeben. Die Schutzgebühr ist bei Abholung in bar zu entrichten.
    • Sollten unvorhergesehene Umstände die Haltung des Tieres unmöglich machen, darf das Tier keinesfalls eingeschläfert oder weitergegeben werden. Das Tier muss ins Tierheim zurückgebracht werden, es sei denn, ein von uns wiederum vorkontrollierter Ersatzplatz steht zur Verfügung.

     

       

         


         

        Gassi gehen

        Für Tierliebhaber, die selbst kein Tier bei sich aufnehmen können, bieten wir die Möglichkeit, mit einem Tierheimhund zu den Öffnungszeiten (Die/Do/Fr/Sa/So, jeweils von 13.30 – 17.00 Uhr – von November bis einschl. Februar von 13.30 – 16.00 Uhr) Gassi zu gehen. Auch für unsere Hunde ist dies immer eine willkommene Abwechslung. Aus versicherungstechnischen Gründen ist für Gassi-Geher eine MITGLIEDSCHAFT in unserem Tierschutzverein erforderlich.

        Am Montag und Mittwoch ist Gassigehen nicht möglich, da an diesen Tagen die Tiere intensiv gepflegt werden oder der Tierarzt im Hause ist, und die Tierpfleger deshalb keine Zeit haben, Hunde herauszugeben bzw. in Empfang zu nehmen. Wir sind bemüht, allen einen für Sie geeigneten Hund mitzugeben.

        EINE ANMELDUNG ZUM GASSIGEHEN IST NICHT ERFORDERLICH.

        Die Hunde dürfen auf keinen Fall von der Leine gelassen werden. Um evtl. Beißereien zu vermeiden (nicht alle Hunde verstehen sich untereinander) ist entgegenkommenden Hunden auszuweichen. Anweisungen vom Personal ist unbedingt Folge zu leisten.

        Bei entsprechendem Wetter ist bei uns Hochbetrieb, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis, da es sich beim Gassigehen um ein kostenintensives (Personal dafür) Entgegenkommen unsererseits handelt.

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